Key Facts:
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Das Cannabisgesetz (CanG) regelt die kontrollierte Freigabe und den Umgang mit Cannabis seit April 2024 mit dem Ziel, den illegalen Markt einzudämmen, Qualitätskontrolle zu gewährleisten und Gesundheitsschutz sowie Prävention zu fördern.
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Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum besitzen, bis zu 50 Gramm privat lagern und bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenbedarf anbauen – alles unter strengen gesetzlichen Auflagen.
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Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis sind für Minderjährige verboten, Konsum ist in sensiblen Bereichen wie Fußgängerzonen, Schulen und in Gegenwart von Minderjährigen nicht erlaubt.
Seit dem 1. April 2024 ist es offiziell: Deutschland hat den ersten großen Schritt in Richtung Cannabis-Legalisierung gemacht! Die Bundesregierung setzt mit dem Cannabisgesetz (CanG) auf eine kontrollierte Freigabe von Cannabis - und damit auf eine Politik, die auf Aufklärung, Prävention und den Schutz von Jugendlichen abzielt. Aber warum? Weil die "alte Drogenpolitik" ihre Grenzen erreicht hat. Der Cannabis-Konsum steigt, besonders bei jungen Menschen, trotz diverser Verbote weiter an. Gleichzeitig bringt der Schwarzmarkt erhebliche Gesundheitsrisiken mit sich, da oft unklar ist, was genau da eigentlich konsumiert wird.
Was ist nun erlaubt, was bleibt verboten? Wer darf Cannabis besitzen, anbauen oder konsumieren und unter welchen Bedingungen? In diesem Beitrag findest du einen umfassenden Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln und ihre Hintergründe.
Cannabis-Legalisierung Deutschland
Mit der Teillegalisierung von Cannabis hat Deutschland ein neues Kapitel aufgeschlagen. Die sogenannte Säule 1 des 2-Säulen-Modells erlaubt nun den privaten Eigenanbau und die Gründung nicht-kommerzieller Anbauvereinigungen.
Ziele des Gesetzes sind:
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Eindämmung des illegalen Marktes
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Qualitätskontrolle zum Schutz der Konsumenten
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Prävention und Aufklärung
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verstärkter Kinder- und Jugendschutz
Die Säule 2 soll künftig Modellregionen ermöglichen, in denen kommerzielle Lieferketten erprobt werden - eine Genehmigung durch die EU-Kommission steht hier allerdings noch aus.
Cannabis-Konsum
Was dürfen Erwachsene?
Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum sowie bis zu 50 Gramm zu Hause besitzen. Der Anbau ist ebenfalls erlaubt: Pro Person im Haushalt sind bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenbedarf gestattet. Auch der Cannabis-Konsum ist grundsätzlich erlaubt, jedoch nicht uneingeschränkt: Er ist nur zu bestimmten Zeiten und an ausgewählten Orten gestattet.
Wo ist der Konsum von Cannabis verboten?
Verboten ist der Cannabis-Konsum in Fußgängerzonen während der Zeit von 7 bis 20 Uhr und überall dort, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten könnten - also in Sichtweite von Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen und Sportstätten sowie generell in Gegenwart von Minderjährigen.
Cannabis-Gesetz
Das Cannabisgesetz (CanG) regelt den Umgang mit Cannabis in Deutschland und wurde am 23. Februar 2024 vom Bundestag beschlossen, am 22. März vom Bundesrat gebilligt und trat in drei Stufen wie folgt in Kraft:
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01.04.2024: Besitz, Konsum und Eigenanbau für Erwachsene
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01.07.2024: Startschuss für Anbauvereinigungen
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01.01.2025: Tilgung alter Einträge im Bundeszentralregister
Überblick: Konsum von Cannabis - Für wen ist was erlaubt?
Erwachsene (ab 18 Jahre):
✔ Besitz bis 25 g (öffentlich)
✔ Besitz bis 50 g (privat)
✔ Anbau von bis zu 3 Pflanzen
✔ Eigenanbau für Eigenbedarf
Junge Erwachsene (18-21 Jahre):
✔ Gleiche Besitzgrenzen
❗ Weitergabe in Cannabis Social Clubs nur mit reduziertem THC-Gehalt
Kinder- und Jugendliche:
❌ Besitz, Konsum und Anbau verboten
❌ Mitgliedschaft in Cannabis-Clubs verboten
✔ Schutz durch strenge Auflagen (z. B. Konsumverbot in ihrer Nähe)
Die Legalisierung von Cannabis - Was steckt dahinter?
Die Cannabis-Teillegalisierung ist mehr als eine Lockerung von Regeln - sie ist Teil eines umfassenden gesundheitspolitischen Ansatzes. Ziel ist es auch, den Cannabis-Konsum aus dem illegalen Bereich zu holen und unter kontrollierten Bedingungen zu ermöglichen. Im Zentrum stehen dabei der Schutz von Jugendlichen und Verbrauchern, die Entkriminalisierung von Konsumenten sowie die gesellschaftliche Entstigmatisierung. Anstelle eines unregulierten Schwarzmarktes setzt das Cannabis-Gesetz auf strenge staatliche Kontrolle.
Cannabis Social Clubs - Was gilt für Anbauvereinigungen?
Seit dem 1. Juli 2024 durften sogenannte Cannabis Social Clubs bzw. Anbauvereinigungen offiziell loslegen. Diese Clubs sind nicht-kommerzielle Vereine mit strengen Auflagen.
Regeln für die Cannabis Clubs:
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Max. 500 Mitglieder
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Keine Werbung, kein auffälliges Schild
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Kein Konsum von Cannabis vor Ort
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Neutral verpackte Abgabe mit Infos zu THC-Gehalt, Sorte, Risiken
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Max. 25 g pro Tag, 50 g pro Monat je Mitglied
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Für 18-21-Jährige: Max. 30 g/Monat, THC max. 10 %
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Nur persönliche Abholung mit Ausweis und Mitgliedsausweis
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Strikte Dokumentation und Kontrolle durch Behörden
Besitz von Cannabis - Was ist erlaubt, was nicht?
Ort |
Erlaubte Menge |
Folgen bei Überschreitung |
Öffentlich |
bis 25 Gramm |
Ordnungswidrigkeit ab 30 Gramm, Straftat ab 60 Gramm |
Privat |
bis 50 Gramm |
Ordnungswidrigkeit ab 30 Gramm, Straftat ab 60 Gramm |
Cannabis-Clubs |
bis 50 Gramm / Monat |
Dokumentationspflicht, Sanktionen bei Verstoß |
Cannabis-Anbau für den Eigenbedarf
Seit der Teillegalisierung von Cannabis dürfen Privatpersonen bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenkonsum anbauen. Dabei ist zu beachten, dass der Anbau ausschließlich in abgeschlossenen und kindersicheren Räumen erfolgen darf. Eine Weitergabe des selbst angebauten Cannabis an Dritte ist nicht erlaubt. Cannabissamen dürfen legal aus EU-Ländern bestellt werden, während der Import aus Nicht-EU-Staaten weiterhin verboten bleibt.
Cannabis im Straßenverkehr: neue THC-Grenzwerte
Sicherheit im Straßenverkehr ist eine wichtige Sache - und das bleibt sie auch nach der Cannabis-Legalisierung in Deutschland. Seit August 2024 gilt:
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Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC / Milliliter Blutserum
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Überschreitung = Bußgeld (500 €), Fahrverbot (1 Monat)
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Für Fahranfänger und U21 = absolutes Cannabisverbot
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Mischkonsum mit Alkohol ist verboten
Medizinisches Cannabis - Was sich für Patienten ändert
Mit dem neuen Gesetz ist medizinisches Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft, was vielen Patienten den Zugang erheblich erleichtert. So ist kein spezielles BtM-Rezept mehr nötig, und Ärzte können Cannabis einfacher verschreiben. Zudem werden E-Rezepte und Telemedizin flexibler nutzbar. Die Gültigkeit der Rezepte hängt vom Typ ab: Ein GKV-Rezept (rosa) ist 28 Tage gültig, während ein Privatrezept eine Gültigkeit von drei Monaten hat.
Was ist verboten?
🚫 Verkauf von Cannabis außerhalb von Anbauvereinen
🚫 Konsum in Sichtweite von Kindern & Jugendlichen
🚫 Besitz & Anbau für Minderjährige
🚫 Werbung für Cannabis oder Clubs
🚫 Konsum im Cannabis-Club
🚫 Weitergabe ohne Erlaubnis
Was passiert mit alten Strafen?
Mit der Amnestie-Regelung können Betroffene alte Strafen und Einträge löschen lassen, wenn die Tat nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar ist. Das betrifft z. B.:
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Geld- oder Haftstrafen
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Einträge im Bundeszentralregister
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Führungszeugnisse
Ein Antrag auf Tilgung ist möglich.
Fazit: Cannabis in Deutschland
Mit dem Gesetz aus April 2024 hat sich die rechtliche Lage rund um Cannabis grundlegend verändert. Der Besitz kleiner Mengen und der Eigenanbau sind nun unter klar definierten und strengen Auflagen erlaubt. Wer sich an diese Regelungen hält, handelt legal und schützt sich vor strafrechtlichen Konsequenzen. Dadurch wurde der Cannabis-Konsum aus der bisherigen rechtlichen Grauzone herausgeholt und erstmals umfassend reguliert. Dabei bleibt der Schutz von Kindern und Jugendlichen weiterhin oberste Priorität.
Trotz der Fortschritte bestehen noch offene Fragen, etwa zur zukünftigen kommerziellen Abgabe im Rahmen der sogenannten Säule 2. Unabhängig davon markiert die Cannabis-Teillegalisierung einen wichtigen Schritt hin zu einer verantwortungsvollen, gesundheitsorientierten und pragmatischen Drogenpolitik in Deutschland.